Insolventer Schuldner: Muss ich dem Insolvenzgericht mitteilen, dass ich Erbe geworden bin? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Insolventer Schuldner: Muss ich dem Insolvenzgericht mitteilen, dass ich Erbe geworden bin?
Ja, den Schuldner trifft die Pflicht einen Erbschaftserwerb mitzuteilen, und zwar in der Wohlverhaltenszeit des Restschuldbefreiungsverfahrens ab dem Zeitpunkt, ab dem seine Erbenstellung feststeht. So entschied das Landgericht Göttingen in einem Beschluss vom 15. Januar 2008 (Az.: 10 T 1/08 )
Das Gericht stellte folgende Leitsätze auf:
1. Für die Bemessung der Frist, innerhalb derer der Schuldner den Treuhänder beziehungsweise das Insolvenzgericht in der Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens über einen Erbfall informieren muss, der zum Anfall einer Erbschaft führen könnte, ist nicht auf den Todeszeitpunkt des Erblassers abzustellen.
2. Die Mitteilungspflicht von der Erbschaft kann erst entstehen, wenn der Schuldner definitiv von seiner Stellung als Erbe ausgehen kann; erst wenn diese Frage eindeutig geklärt ist, trifft den Schuldner die Pflicht, den Treuhänder und das Insolvenzgericht über den Anfall der Erbschaft zu unterrichten.
Für Experten: siehe auch ZVI 2008, 180f. und §§ 295, 296 InsO