Zinsloses betriebliches Darlehen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
Schenkung- und Einkommensteuer: Zinsloses betriebliches Darlehen
Die zinslose Gewährung eines Darlehens stellt eine freigebige Zuwendung im Sinn des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar. Das Abzinsungsgebot gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG steht der Annahme einer freigebigen Zuwendung nicht entgegen. Die mangelnde Abstimmung von Schenkung- und Einkommensteuerrecht führt jedenfalls dann nicht zu einer nicht mehr hinnehmbaren Übermaßbesteuerung, wenn unmittelbar in der Folgezeit nach Eintritt der betreffenden Doppelbelastung durch Schenkung- und Einkommensteuer in ertragsteuerlicher Hinsicht eine entsprechende Kompensation durch Berücksichtigung eines gleich hohen Aufwands erfolgt.
Für Experten:
FG Köln v. 30.09.2009 – 9 K 2697/08 –