Ankaufsrecht oder Vorkaufsrecht?. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Villingen, Rottweil, Konstanz, Radolfzell

Ankaufsrecht oder Vorkaufsrecht?

Das Ankaufsrecht darf nicht mit dem Vorkaufsrecht verwechselt werden.

Beim Ankaufsrecht hat ein Käufer die Möglichkeit einen Gegenstand zu einem bestimmten Preis innerhalb einer bestimmten Frist anzukaufen. Es handelt es sich rechtlich um ein bindendes Angebot des Verkäufers an den künftigen Käufer. Der Ankäufer kennt also die Bedingungen, zu denen er ankaufen kann.

Beim Vorkaufsrecht hat der Vorkaufsberechtigte das Recht bei Abschluss eines Kaufvertrages anstelle des Käufers zu den Bedingungen des Kaufvertrages als Käufer in den Vertrag einzutreten. Der Vorkaufsberechtigte kann zwar in den Vertrag einsteigen, den Kaufpreis legen aber der Verkäufer und der Käufer, der vom Vorkaufsberechtigten aus dem Vertrag gedrängt wird, fest.

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