🏠 Haus übergeben oder vererben?

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht


❓ Die große Frage: Jetzt schenken oder später vererben?

Viele Immobilienbesitzer stehen früher oder später vor der Entscheidung:
Soll ich mein Haus schon zu Lebzeiten an mein Kind übertragen – oder lieber vererben?

Die Antwort lautet:
👉 „Es kommt darauf an!“
Denn jede Familie, jedes Haus und jedes Verhältnis zu den Kindern ist anders. Es sind mehrere wichtige Gesichtspunkte sorgfältig abzuwägen.


⚖️ Was sollte bedacht werden?

Hier sind die wichtigsten Fragen, die Sie mit einem Fachanwalt für Erbrecht klären sollten:


💰 1. Was ist steuerlich günstiger?

  • Ist die Schenkung zu Lebzeiten durch Freibeträge günstiger als eine spätere Erbschaft?

  • Wie oft kann ich Freibeträge nutzen?

  • Wie hoch wäre die Erbschaftsteuer bei Vererbung?


👨‍👩‍👧 2. Was dient dem Familienfrieden?

  • Fühlt sich ein Kind bevorzugt?

  • Gibt es Geschwister, die leer ausgehen?

  • Lässt sich Streit durch eine Übergabe mit klaren Regelungen vermeiden?


👴 3. Brauche ich das Haus noch selbst?

  • Nutze ich das Haus noch selbst zum Wohnen?

  • Kann ich mir vorstellen, auszuziehen oder nur noch ein Wohnrecht zu haben?


💼 4. Wie sichere ich mich ab?

  • Wohnrecht?

  • Pflegeverpflichtung?

  • Leibrente?

  • Wird meine Altersversorgung auch ohne Eigentum gesichert?


🛡️ 5. Schutz vor dem Sozialamt?

  • Was passiert, wenn ich in ein Pflegeheim muss?

  • Droht ein Rückgriff auf das Haus, wenn es zu spät übertragen wurde?


⚠️ 6. Will ich ein „böses Kind“ vom Pflichtteil ausschließen?

  • Kann durch Übergabe der Pflichtteil reduziert werden?

  • Wie lange muss die Übergabe zurückliegen, damit sie nicht mehr berücksichtigt wird?


💬 Fazit: Keine Entscheidung ohne Beratung

Die Übergabe eines Hauses ist eine der wichtigsten Weichenstellungen im Leben – für Sie und für Ihre Kinder.
👉 Lassen Sie sich vor einer Entscheidung unbedingt beraten – am besten vom Fachanwalt für Erbrecht.

📞 Vereinbaren Sie ein Erstgespräch bei
Gerhard Ruby – Fachanwalt für Erbrecht in Villingen-Schwenningen
📍 ruby-erbrecht.com


Tipp: Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten stehen Ihnen offen!

🕊️ Schenken mit Herz – aber auch mit Verstand.

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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