💍 Ehepaare und Testament
Besonderheiten beim gemeinschaftlichen Testament
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
🤝 Was ist ein gemeinschaftliches Testament?
Ehepaare können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten – auch bekannt als Ehegattentestament.
Das ist eine besondere Form des Testaments, die nur Ehegatten (oder eingetragene Lebenspartner) offensteht.
✍️ Wer muss schreiben – wer muss unterschreiben?
Ein großer Vorteil für Ehepaare:
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Es reicht ausnahmsweise, wenn nur ein Ehepartner das Testament handschriftlich schreibt.
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👉 Aber beide Ehepartner müssen unterschreiben!
Das ist ein wichtiger Unterschied zum Einzeltestament, bei dem der gesamte Text vom Erblasser persönlich handschriftlich verfasst werden muss (§ 2247 BGB).
⚖️ Aber Vorsicht: Der Teufel steckt im Detail
Ein Ehegattentestament klingt einfach – ist es aber rechtlich oft sehr komplex:
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🔄 Was ist wechselseitig bindend und was nicht?
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🧒 Was passiert, wenn Kinder oder Stiefkinder bedacht werden sollen?
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🏠 Wie wird eine Immobilie richtig testamentarisch geregelt?
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🕊️ Was gilt nach dem Tod des Erstversterbenden?
Schon kleine Formulierungsfehler können zu großen rechtlichen Problemen führen – und sogar das ganze Testament unwirksam machen.
📌 Unser Rat:
Ohne fachkundige erbrechtliche Beratung gelingt in der Regel kein rechtssicheres Ehegattentestament.
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Dinge klar, verbindlich und rechtlich wirksam zu regeln – am besten mit einem erfahrenen Fachanwalt an Ihrer Seite.
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Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht
– Ihr Partner für Ehegattentestamente und individuelle Nachlassregelungen –