Im Vermächtnisfall entsteht ein schuldrechtlicher Anspruch, was bedeutet, dass der vermachte Gegenstand nicht automatisch auf den Vermächtnisnehmer übergeht,

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Baden-Württemberg, Deutschland. 

Testament: Was geschieht bei einem Vermächtnis?

Ein Vermächtnis muss in einem Testament angeordnet sein. Mit einem Vermächtnis wird eine Gegenstand, z.B. ein Auto oder ein Geldbetrag oder ein Haus vermacht, nicht aber die gesamte Erbschaft. Stirbt dann der Testamentserrichter, erhält der Vermächtnisnehmer das Recht, die Leistung des vermachten Gegenstandes von dem sogenannten „Beschwerten“ zu fordern (§ 2174 BGB).

Der Beschwerte ist meist der Erbe des Erblassers. Im Vermächtnisfall entsteht ein schuldrechtlicher Anspruch, was bedeutet, dass der vermachte Gegenstand nicht automatisch auf den Vermächtnisnehmer übergeht, sondern dass es hierfür eines Erfüllungsgeschäftes bedarf. Der Vermächtnisgegenstand muss also erst noch übereignet werden, um den Vermächtnisanspruch zu erfüllen.

Gegenstand eines Vermächtnisses kann dabei alles sein, worauf ein Anspruch gerichtet werden kann: jede Leistung, die mit einem Tun oder Unterlassen des Beschwerten besteht (§ 194 BGB). Der Begriff des Vermögensvorteils soll dabei nicht einschränkend wirken. Es ist nicht erforderlich, dass der Vermächtnisgegenstand zu einer Bereicherung des Vermächtnisnehmers in wirtschaftlicher Hinsicht führt. Auch Gegenstände ohne Wert wie bspw. Erinnerungsstücke können daher vermacht werden.

 

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