An das
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
– Grundbuchamt –
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-SchwenningenBetrifft: Grundbuch von Donaueschingen Blatt Nr. 1234
Im bezeichneten Grundbuch ist für mich folgendes Recht eingetragen:
Abteilung II, laufende Nr. 2 der Eintragungen, laufende Nummer der betroffenen Grundstücke im Bestandsverzeichnis 1,
„Nießbrauch für Antonia Berthold, geb. Dohrer geb. am 13. Januar 1921. Zur Löschung genügt der Nachweis des Todes der Berechtigten. Hat Rang nach Abteilung III Nr. 4. Bezug: Bewilligung vom 17.05.2010 (Notariat IV Villingen, IV UR 1999/2010). Eingetragen am 10.07.2010. Bummerl“
Ich bewillige hiermit die Löschung dieses Rechts im Grundbuch.
(Unterschriftsbeglaubigung durch Notar)
Damit ein Nießbrauch aus dem Grundbuch ausgetragen wird, bedarf es einer von einem Notar beglaubigten Löschungsbewilligung. Diese darf nicht mehr als 130 Euro kosten. Das ist zum Beispiel oft der Fall, wenn eine Immobilie aus steuerlichen Gründen mit Nießbrauchsvorbehalt an ein Kind übergeben wurde. Sind zehn Jahre seither vergangen leben die Steuerfreibeträge des Kindes bei der Schenkungsteuer in Höhe von 400.000 Euro wieder voll auf. Jetzt wird auf den Nießbrauch verzichtet, z.B. aus pflichtteils- und schenkungssteuerlichen Gründen. Hier muss aber bei der Steuer wieder aufgepasst werden, da der Verzicht auf den Nießbrauch wiederum eine Schenkung darstellt. Der Schenkungswert ist der auf die Lebenszeit des Nießbrauchers kapitalisierte Mietwert. Händigt die Nießbraucherin hier die Löschungsbewilligung an den Eigentümer (Kind) aus, ist sie an die Löschungserklärung gebunden (§ 875 Abs. 2 BGB).
Das Kind als Eigentümer muss dann aber noch einen Löschungsantrag an das Grundbuchamt stellen, damit der Nießrauch gestellt wird. Hierfür reicht ein privates Schreiben.
An das
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
– Grundbuchamt –
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-SchwenningenBetrifft: Grundbuch von Donaueschingen Blatt Nr. 1234
Zu dem bezeichneten Grundbuch überreiche ich eine Löschungsbewilligung der Berechtigten Antonia Berthold, geb. Dohrer des Rechts Abteilung II, laufende Nr. 2 der Eintragungen, laufende Nummer der betroffenen Grundstücke im Bestandsverzeichnis 1,
„Nießbrauch für Antonia Berthold, geb. Dohrer geb. am 13. Januar 1921. Zur Löschung genügt der Nachweis des Todes der Berechtigten. Hat Rang nach Abteilung III Nr. 4. Bezug: Bewilligung vom 17.05.2010 (Notariat IV Villingen, IV UR 1999/2010). Eingetragen am 10.07.2010. Bummerl“
Als Eigentümerin beantrage ich hiermit den Vollzug der Löschung im Grundbuch.
(Unterschrift privat reicht)