🟢 Erbschaften gelten jetzt als Vermögen, nicht mehr als Einkommen

Mit der Einführung des Bürgergeldgesetzes hat der Gesetzgeber eine wichtige Änderung vorgenommen: Erbschaften werden in der

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), der
  • Sozialhilfe (SGB XII) und der
  • Kriegsopferfürsorge (BVG)

nun einheitlich als Vermögen behandelt.

🔹 Was bedeutet das?
Früher wurde eine Erbschaft zunächst als Einkommen gewertet, das auf mehrere Monate verteilt wurde. Jetzt gilt eine Erbschaft sofort als Vermögen – was bedeutet, dass die üblichen Freibeträge für Vermögen angewendet werden.

🔹 Warum ist das wichtig?
Wenn eine Erbschaft Einkommen wäre, hätte sie sofort den Anspruch auf Sozialleistungen vermindert oder aufgehoben. Jetzt kann der Erbe von den Vermögensfreibeträgen profitieren.

🔹 Beispiel:
Ein Empfänger von Bürgergeld erbt 10.000 €.

  • Früher: Die Summe wurde als Einkommen angerechnet und hätte sofort zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Bürgergeldes geführt.
  • Heute: Die Erbschaft zählt als Vermögen. Liegt sie unterhalb des Schonvermögens (15.000 € pro Person), bleibt der Leistungsanspruch erhalten.

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