💼 Bedürftigentestament und Bürgergeld

💡 Was sich seit 2023 verbessert hat – erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby


🛡️ Was ist ein Bedürftigentestament?

Ein Bedürftigentestament soll sicherstellen, dass vermögenslose oder bedürftige Menschen – etwa Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) – erben können, ohne sofort ihre Sozialleistungen zu verlieren.


📆 Was hat sich seit dem 01.01.2023 geändert?

Mit Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 wurde das Sozialrecht für Erben aus Bedarfsgemeinschaften spürbar entschärft:


📊 Höhere Freibeträge nach § 12 SGB II:

💶 Regulärer Freibetrag:

  • 15.000 € pro Person der Bedarfsgemeinschaft (auch für Kinder!)
  • Innerhalb der Familie frei übertragbar

In den ersten 12 Monaten („Karenzzeit“):

  • 40.000 € Freibetrag für die leistungsberechtigte Person
  • Weitere 15.000 € für jedes andere Familienmitglied

🏠 Was ist mit Immobilien?

  • Während der Karenzzeit:
    🏡 Selbst genutzte Immobilien sind komplett geschütztegal wie groß oder wertvoll
  • Danach:
    🔑 Nur die Wohnfläche entscheidet, nicht mehr der Wert

🤔 Was heißt das für das Bedürftigentestament?

Mehr Sicherheit für Erben mit Bürgergeld
Weniger Risiko, dass Sozialleistungen wegen einer Erbschaft entfallen
Mehr Gestaltungsspielraum bei der Testamentsplanung

Besonders vorteilhaft: Auch Kinder in Bedarfsgemeinschaften erhalten eigenen Vermögensfreibetrag – das war früher nicht so!


📝 Fazit:

Das Bedürftigentestament bleibt ein wichtiges Instrument – aber:

📉 Das Risiko der Verwertung durch den Sozialhilfeträger ist seit 2023 deutlich gesunken.
📈 Die Gestaltungsmöglichkeiten für Eltern, Großeltern und Angehörige haben sich verbessert.

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