💼 Bedürftigentestament und Bürgergeld
💡 Was sich seit 2023 verbessert hat – erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
🛡️ Was ist ein Bedürftigentestament?
Ein Bedürftigentestament soll sicherstellen, dass vermögenslose oder bedürftige Menschen – etwa Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) – erben können, ohne sofort ihre Sozialleistungen zu verlieren.
📆 Was hat sich seit dem 01.01.2023 geändert?
Mit Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 wurde das Sozialrecht für Erben aus Bedarfsgemeinschaften spürbar entschärft:
📊 Höhere Freibeträge nach § 12 SGB II:
💶 Regulärer Freibetrag:
- 15.000 € pro Person der Bedarfsgemeinschaft (auch für Kinder!)
- Innerhalb der Familie frei übertragbar
⏳ In den ersten 12 Monaten („Karenzzeit“):
- 40.000 € Freibetrag für die leistungsberechtigte Person
- Weitere 15.000 € für jedes andere Familienmitglied
🏠 Was ist mit Immobilien?
- Während der Karenzzeit:
🏡 Selbst genutzte Immobilien sind komplett geschützt – egal wie groß oder wertvoll - Danach:
🔑 Nur die Wohnfläche entscheidet, nicht mehr der Wert
🤔 Was heißt das für das Bedürftigentestament?
✅ Mehr Sicherheit für Erben mit Bürgergeld
✅ Weniger Risiko, dass Sozialleistungen wegen einer Erbschaft entfallen
✅ Mehr Gestaltungsspielraum bei der Testamentsplanung
Besonders vorteilhaft: Auch Kinder in Bedarfsgemeinschaften erhalten eigenen Vermögensfreibetrag – das war früher nicht so!
📝 Fazit:
Das Bedürftigentestament bleibt ein wichtiges Instrument – aber:
📉 Das Risiko der Verwertung durch den Sozialhilfeträger ist seit 2023 deutlich gesunken.
📈 Die Gestaltungsmöglichkeiten für Eltern, Großeltern und Angehörige haben sich verbessert.