Wann ist Vermögen unverwertbar?

Ein Überblick über § 90 Abs. 1 SGB XII mit vielen Beispielen aus der Praxis


🛑 Was bedeutet „unverwertbares Vermögen“?

Nicht alles Vermögen muss bei einem Antrag auf Sozialhilfe eingesetzt werden. § 90 Abs. 1 SGB XII schützt Vermögen, das wirtschaftlich oder rechtlich nicht verwertbar ist.

🔹 Merksatz: Wer sein Vermögen nicht sinnvoll zu Geld machen kann, muss es auch nicht für die Sozialhilfe einsetzen.


💰 Wirtschaftliche Unverwertbarkeit

Vermögen gilt als wirtschaftlich unverwertbar, wenn:

  • Es nur mit erheblichen Verlusten veräußert werden könnte (z. B. Notverkauf)
  • Kein Käufer auffindbar ist
  • Die Verwertung faktisch unmöglich oder unzumutbar ist

👁️ Maßgeblich ist die Lage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BSG).


⚖️ Rechtliche Unverwertbarkeit

Vermögen ist auch rechtlich unverwertbar, wenn:

  1. 📄 Pfändungsschutz besteht (§§ 811, 812 ZPO)
  2. 🧑‍🦽 Es um Gegenstände geht, auf die selbst ein Anspruch aus dem SGB XII besteht (z. B. Hilfsmittel für Behinderte)
  3. 🔐 Die Gegenstände nicht übertragbar sind (z. B. persönliche Dienstbarkeiten)
  4. 📚 Einzelgesetze ein Verwertungsverbot anordnen (z. B. Stiftung »Hilfswerk für das behinderte Kind«)
  5. 📑 Die Verfügungsbefugnis fehlt – z. B. bei:
    • Nicht befreiten Vorerben (§§ 2113 ff. BGB)
    • Testamentsvollstreckung (§ 2211 BGB)

🏛️ Praxisbeispiel: Im Behindertentestament wird gezielt die Verfügungsbefugnis entzogen, um Verwertung zu verhindern.


🔁 Der Sonderfall: Rückforderungsvorbehalte

Was ist, wenn Vermögen unter Rückforderungs- oder Veräußerungsverbot übertragen wurde?

📌 Die Rechtsprechung ist hier gespalten:

  • Verwaltungsgerichte: oft Verwertbarkeit trotz Rückforderungsvorbehalt
  • Sozialgerichte und BSG: eher Unverwertbarkeit, wenn Verwertung nicht in absehbarer Zeit möglich ist

🏷️ Wichtig: Wenn ein Verkauf innerhalb eines Jahres realistisch nicht möglich ist, wird das Vermögen als unverwertbar angesehen.


🏚️ Beispiel: Nießbrauchbelastete Immobilie

  • Eine Immobilie mit lebenslangem Nießbrauch ist schwer veräußerbar.
  • Das BSG erkennt hier Unverwertbarkeit auf Zeit an, wenn:
    • der Nießbrauch faktisch nicht kündbar ist
    • ein Markt für die Immobilie nicht existiert

📌 Aber Achtung: Sozialbehörden können den Marktwert nachweisen und damit eine Verwertbarkeit innerhalb eines Jahres behaupten. Dann kann ein Darlehen verlangt werden (§ 91 SGB XII).


⚠️ Erbteile und Streit in der Erbengemeinschaft

  • Ein Miterbenanteil ist grundsätzlich verwertbar (z. B. durch Teilungsversteigerung).
  • Ausnahme: Wenn eine Auseinandersetzung faktisch unmöglich oder ungewiss ist (z. B. bei heftigem Streit), gilt der Erbteil vorübergehend als unverwertbar.

📎 Dann wird Sozialhilfe nur als Darlehen gewährt.


📌 Fazit

  • Nicht jedes Vermögen ist gleich verwertbar – es kommt auf die Umstände an.
  • Der Schutz unverwertbaren Vermögens ist rechtlich anerkannt, aber nicht grenzenlos.
  • Absehbare Verwertbarkeit bedeutet: in der Regel innerhalb eines Jahres.

🧭 Tipp: Bei Rückforderungsvorbehalten, Testamentsvollstreckung oder Nießbrauch lohnt sich eine anwaltliche Prüfung – für Mandanten kann dies über erhebliche Sozialhilfeansprüche entscheiden.


Dieser Artikel informiert über die aktuelle Rechtslage nach § 90 SGB XII. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

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