Welchen Freibetrag haben Adoptivenkel bei der Erbschafsteuer? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Sind die Kinder von Adoptivkindern bei der Erbschaftsteuer wie Enkel zu behandeln?
Ja. Bei der Erwachsenenadoption bleibt das Adoptivkind zwar mit der Herkunftsfamilie verwandt. Es erhält aber zusätzlich die Adoptiveltern als zweites Elternpaar hinzu. Damit sind auch die eigenen Kinder des Adoptivkindes mit den Adoptiveltern verwandt. Die Adoptiveltern habe plötzlich Enkelkinder. Und diese Enkelkinder haben die ganz normalen Erbschaftsteuerfreibeträge von 200.000 Euro. Urenkel haben einen Freibetrag von 100.000 Euro. Selbstverständlich jeder Enkel oder Urenkel nach jedem Großelternteil bzw. Urgroßelternteil.