Datum im Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby. RUBY. Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Villingen, Rottweil
Datum im Testament
Nach dem Gesetz „soll“ im Testament ein Datum angegeben werden. Fehlt im Testament ein Datum ist es also grundsätzlich dennoch wirksam. Die Angabe des Datums ist aber aus Beweisgründen sehr zu empfehlen
Die Zeitangabe im Testament beweist den Zeitpunkt, in dem das Testament errichtet wurde. Es kann passieren, dass ein Testament ohne Datumsangabe nicht berücksichtigt wird. Wenn der Testierer zum Beispiel im Verlaufe seines Lebens aufgrund einer Demenz testierunfähig wurde und sich nicht feststellen lässt, wann das Testament ohne Datumsangabe errichtet wurde, ist unsicher, ob der Erblasser das Testament im Zeitpunkt der Testierunfähigkeit errichtet hat. Diese Unsicherheit geht dann zu Lasten derjenigen, die im Testament bedacht sind. Im Zweifel wird das datumlose Testament dann als nichtig angesehen.