Fehler

Anwalts- oder Notarfehler: Die Haftpflichtversicherung zahlt. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Anwalts- oder Notarfehler: Die Haftpflichtversicherung zahlt

Anwälte und Notare haften für Fehler bei der Testamentserrichtung auf Schadensersatz

Pflicht des Anwalts

Nach der Rechtsprechung ist ein Rechtsanwalt verpflichtet,  seinen Mandanten

  • allgemein
  • umfassend und
  • möglichst erschöpfend

zu beraten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Mandant eindeutig zu erkennen gibt, dass er nur in einer bestimmten Richtung beraten werden möchte, weil er nur hierfür Rat braucht.  Es ist Sache des Anwalts, dem Mandanten diejenigen Schritte anzuraten, die geeignet sind das vom Mandanten angestrebte Ziel zu erreichen. Der Anwalt hat Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind. Unkundige muss er über die Folgen ihrer Erklärungen belehren und vor Irrtümern bewahren. Der Anwalt muss den Mandanten – anders als der Notar- auch über mögliche wirtschaftliche Gefahren des beabsichtigten Geschäfts belehren.

Testamentsberatung

Dieser allgemeine Pflichtenkatalog wirkt sich dahin aus, dass auch bei der Testamentserrichtung sämtliche Nachteile und wirtschaftlichen Gefahren für den Erbfall vom Anwalt zu durchdenken sind.

Sicherster Weg

Der Anwalt muss – wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen – diejenige treffen, welche die sicherste und gefahrloseste ist, und von mehreren möglichen Wegen denjenigen zu wählen, auf dem der erstrebte Erfolg am sichersten zu erreichen ist.

Beweislast

Einen anwaltlichen Beratungsfehler beweisen, muss später aber immer der ehemalige Mandant bzw. dessen Erben oder durch das Testament eigentlich Begünstigte. Im deutschen Recht gilt nämlich der Grundsatz, dass derjenige, der einen Anspruch geltend macht, auch die Tatsachen beweisen muss. Die Beweislast für die Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages (§§ 675,611 BGB) trägt also der Mandant bzw. dessen Erben.

Tipp:

Fragen Sie Ihrem Anwalt so lange Löcher in den Bauch bis Sie alles verstanden haben. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Anwalt schwimmt und er Fragen nicht überzeugende beantworten kann, stimmt etwas nicht. Dann ist eine Zweitstimme bei einem anderen Anwalt einzuholen.

Gut zu wissen

Ein guter Anwalt ist auf sein Gebiet spezialisiert und macht nicht noch tausend andere Sachen nebenher. Für mich ist es z.B. unverständlich, wie jemand als Fachanwalt für Erbrecht und als Fachanwalt für Arbeitsrecht auftreten kann. Das Gleiche gilt auch für den doppelten Fachanwaltstitel im Familienrecht und Erbrecht. Oft sind solche Kanzleien vornehmliche familienrechtlich ausgerichtet und das Erbrecht wird als lukratives Zubrot im Nebenerwerb angesehen.  Gehen Sie also zum langjährigen Spezialisten, der nichts anderes als Erbrecht macht.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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