Betreuer und Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Betreuung: Kann der Betreuer das Testament schreiben?
Nein. Es gilt der Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Testamentserrichtung. Der Betreute muss ein Testament also selber, das heißt höchstpersönlich errichten. Er kann es weder durch einen Betreuer noch durch einen Vertreter (Bevollmächtigten, Vorsorgebevollmächtigten) errichten lassen.