Die aufschiebende Bedingung in der Erbschaftsteuer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Die aufschiebende Bedingung in der Erbschaftsteuer

1. Erbschaftsteuer:

Als vom Erblasser zugewendet gilt, was jemand infolge Erfüllung einer vom Erblasser gesetzten Bedingung erwirbt, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt.

Beispiel:
Der Erblasser setzt jemanden unter der Bedingung als Erben ein, dass dieser an einen Dritten eine bestimmte Summe bezahlt. Die Steuer entsteht nicht schon mit dem Tod des Erblassers, sondern erst mit der Erfüllung der Bedingung.

Für Experten: §§ 3 II Nr. 2, 9 I Nr. 1 lit. d, 7 I Nr. 2 ErbStG

2. Schenkungsteuer:

Als Schenkung unter Lebenden gilt, was infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt.

Für Experten: § 7 I Nr. 2 ErbStG

3. Muss man für aufschiebend bedingte Rechtsgeschäfte Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen?

Ja, aber erst dann wenn die Bedingung eintritt. Bis dahin werden die aufschiebend bedingten Rechtsgeschäfte vom Steuerrecht ignoriert und lösen keine Erbschaftsteuer aus.

§ 4 BewG Aufschiebend bedingter Erwerb
   Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist.

§ 6 BewG Aufschiebend bedingte Lasten
   (1) Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden nicht berücksichtigt.
   (2) Für den Fall des Eintritts der Bedingung gilt § 5 Abs. 2 entsprechend.

4. Fällt bereits jetzt Schenkungsteuer an, wenn ich meinem Freund verspreche, dass ich ihm in 3 Jahren zu seinem 50. Geburtstag 30.000 Euro schenken werde?

Zunächst ist wichtig, dass ein Schenkungsversprechen nur wirksam ist, wenn es notariell beurkundet ist.

Die Schenkung steht hier unter der Bedingung, dass der Freund in drei Jahren seinen 50. Geburtstag überhaupt erlebt. Es liegt eine aufschiebende Bedingung vor, so dass jetzt nicht schon Schenkungsteuer gezahlt werden. Es gilt

§ 4 BewG Aufschiebend bedingter Erwerb
   Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist.

Ein Wirtschaftsgut (30.000 Euro), das jemand erst mit Eintritt einer aufschiebenden Bedingung erwirbt (wenn der Freund seinen 50. Geburtstag erlebt), wird ihm auch erst von diesem Zeitpunkt an zugerechnet (also erst in elf Jahren).

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