Auflage

Testament: Unterschied zwischen einer Bedingung und einer Auflage. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Was ist der Unterschied zwischen einer Bedingung und einer Auflage?

Die Bedingung ist ein zukünftiges, ungewisses Ereignis. Ein Vermächtnis, das  der Bedachte nur unter einer Bedingung erhält, entsteht erst („fällt erst an“, wie der Jurist sagt), wenn die Bedingung eintritt. Das Vermächtnis ist in seiner Wirksamkeit durch den Eintritt der Bedingung aufgeschoben.

Bei einer Auflage ist das anders. Eine Auflage ist eine Nebenbestimmung, die einer Schenkung, einer Erbeinsetzung oder einem Vermächtnis beigefügt wird. Die Auflage bestimmt, dass der Erwerber das Empfangene in einer bestimmten Weise verwenden soll.

Beispiel: „Mein Erbe soll die nächsten zehn Jahre jährlich zehn Prozent der Einnahmen aus dem vererbten Mietshaus in der Weiherstraße der katholischen Kirchengemeinde St. Fidelis zukommen lassen.“


Ein Tipp von RA Ruby

Bei der Auflage ist die Rechtswirkung der Erbeinsetzung oder des Vermächtnisses nicht von der Erfüllung der Auflage abhängig. Der Empfänger erwirbt die Erbschaft oder das Vermächtnis sofort mit dem Erbfall. Bei der Bedingung ist das anders. Hier muss erst die Bedingung eintreten, damit der Empfänger überhaupt erst Erbe oder Vermächtnisnehmer werden kann. Die Vollziehung der Auflage kann im übrigen von bestimmten Personen, den sog. Vollziehungsberechtigten, durch Klage erzwungen werden.

Ein berühmter Rechtsgelehrter (Savigny) hat den Unterschied zwischen Bedingung und Auflage so ausgedrückt:

„Die Bedingung suspendiert, zwingt aber nicht; die Auflage zwingt, suspendiert aber nicht.“

„Suspendieren“ meint dabei „die Rechtswirkung aufschieben“.

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