Mit notarieller Generalvollmacht Berliner Testament alleine abändern. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Mit notarieller Generalvollmacht Berliner Testament alleine abändern
Frage:
Mein Mann und ich haben ein Berliner Testament errichtet. Meine Frage hierzu: Bestünde die theoretische Möglichkeit, dass ein Ehepartner das Berliner Testament ändern könnte, weil das Ehepaar eine notarielle Generalvollmacht sich gegenseitig ausgestellt hat?
Antwort:
Nein. Mit einer notariellen Vollmacht können Sie ein Berliner Testament nicht ändern. Die Testamentserrichtung und -änderung ist ein höchstpersönliches Geschäft, wie z.B. das Heiraten. Da kann man auch keinen anderen zum Standesamt schicken, sondern muss höchstpersönlich erscheinen.