Kann Ehegatte mit Generalvollmacht Berliner Testament ändern?

Mit notarieller Generalvollmacht Berliner Testament alleine abändern. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Mit notarieller Generalvollmacht Berliner Testament alleine abändern

Frage:

Mein Mann und ich haben ein Berliner Testament errichtet. Meine Frage hierzu: Bestünde die theoretische Möglichkeit, dass ein Ehepartner das Berliner Testament ändern könnte, weil das Ehepaar eine notarielle Generalvollmacht sich gegenseitig ausgestellt hat?

Antwort:

Nein. Mit einer notariellen Vollmacht können Sie ein Berliner Testament nicht ändern. Die Testamentserrichtung und -änderung ist ein höchstpersönliches Geschäft, wie z.B. das Heiraten. Da kann man auch keinen anderen zum Standesamt schicken, sondern muss höchstpersönlich erscheinen.

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