Zehn Gründe, warum im Erbrecht so gestritten wird: Grund 5

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Warum im Erbrecht so gestritten wird. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Warum im Erbrecht so gestritten wird

Grund 5: Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis?

So mancher schreibt in sein Testament: „Meine Söhne Anton und Wilhelm sind meine Erben je zur Hälfte. Anton bekommt meine Briefmarkensammlung, Wilhelm mein Aut.“ Im Erbfall steht man dann da: Die beiden Gegenstände haben einen unterschiedlichen Wert. Sollen die Söhne nun einen Wertausglich vornehmen oder nicht? Ein häufiger Streitpunkt. Es geht um die Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung (mit Wertausgleich) oder Vorausvermächtnis (ohne Wertausgleich). Der Verstorbene hätte das in seinem Testament mit einem Wort klären können.

Grund 6

 

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