Bin ich erst mit dem Erbschein Erbe? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Bin ich erst mit dem Erbschein Erbe?
Nein, sie sind bereits vor Erteilung des Erbscheins Erbe. Der Erbschein ist nur ein amtliches Zeugnis. Er stellt lediglich gegenüber Dritten klar, dass sie Erbe sind. Die Erbenstellung entsteht schon mit dem Erbfall, also in der Sekunde des Todes. Aber woher sollen andere Menschen (z.B. der Bankmitarbeiter) wissen, dass z.B. ihr Vater gestorben ist und Sie Erbe geworden sind. Um das Erbrecht auszuweisen ist also ein Zeugnis erforderlich und das ist der Erbschein.