⚡ Der bösgläubige Erbschaftsbesitzer

Wenn jemand Besitz an einer Erbsache hat, obwohl er nicht rechtmäßiger Erbe ist, spricht man von einem Erbschaftsbesitzer. Handelt diese Person nicht in gutem Glauben, spricht das Gesetz von einem bösgläubigen Erbschaftsbesitzer. Das hat ernste rechtliche Folgen – besonders in Bezug auf Schadensersatz und Haftung.


🔖 1. Was bedeutet „bösgläubig“?

Ein Erbschaftsbesitzer ist bösgläubig:

  • wenn er weiß, dass er nicht Erbe ist, oder
  • 🤔 wenn er grob fahrlässig nicht weiß, dass er kein Erbe ist

§ 2024 S. 1 i.V.m. § 932 Abs. 2 BGB: „Grob fahrlässig“ heißt: Wer z. B. ein Testament findet, das ihn enterbt, es aber nicht liest oder vernichtet, will die Wahrheit nicht wissen.

Wichtig: Auch wer sich später über sein fehlendes Erbrecht sicher wird, wird ab diesem Zeitpunkt bösgläubig (§ 2024 S. 2 BGB).


📉 Beispiel für Bösgläubigkeit

Ein Mann findet ein Testament, das jemand anderen als Erben einsetzt. Er liest es absichtlich nicht und verbrennt es.

✅ Folge: Er kann sich nicht mehr darauf berufen, er habe nichts gewusst.

Das nennt man arglistige Unkenntnis – und sie führt zur vollen Haftung (analog § 242 BGB).


💸 2. Schadensersatzpflicht des bösgläubigen Erbschaftsbesitzers

Ein bösgläubiger Erbschaftsbesitzer haftet grundsätzlich wie ein verklagter Erbschaftsbesitzer (§ 2024 i.V.m. § 990 Abs. 1 BGB).

Er muss:

  • 📈 den Schaden ersetzen, wenn er etwas aus dem Nachlass zerstört, verkauft oder verliert
  • 📅 auch fiktive Mieteinnahmen oder andere Nutzungen ersetzen, die er hätte ziehen müssen
  • 🧳 (nur) im Verzugsfall sogar für zufällige Schäden haften, z. B. bei Diebstahl oder Brand

§§ 2024 S. 3, 286, 287 BGB: Keine Entlastung möglich – außer der Besitzer kann beweisen, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Herausgabe entstanden wäre.


🕵️‍♂️ 3. Bösgläubigkeit und Wertersatz

Die Haftung auf Wertersatz (z. B. Geldwert statt Nachlassgegenstand) ist beim bösgläubigen Erbschaftsbesitzer besonders streng:

Anders als im Bereicherungsrecht (§ 819 BGB: Kenntnis vom fehlenden Rechtsgrund) reicht hier schon grobe Fahrlässigkeit nach § 990 BGB.

✅ Dadurch wird verhindert, dass der Besitzer beim Wertersatz besser gestellt ist als beim Herausgabeanspruch.


💡 4. Sonderfragen zur Bösgläubigkeit

🤔 Wann beginnt die Bösgläubigkeit?

  • Bei Besitzbeginn ohne guten Glauben (positive Kenntnis oder grobe Fahrlässigkeit)
  • Oder bei späterer Erkenntnis, dass kein Erbrecht besteht

✉ Muss eine Mahnung oder Klage zur Bösgläubigkeit führen?

Nicht zwingend. Aber solche Handlungen können Nachforschungspflichten auslösen.

🎓 Minderjährige Erbschaftsbesitzer?

Es zählt die Kenntnis der gesetzlichen Vertreter (analog § 166 BGB). Wenn das Kind einsichtsfähig ist, kann auch seine eigene Bösgläubigkeit schaden.

🏠 Muss sich der Erbe eines bösgläubigen Besitzers das Verhalten zurechnen lassen?

Ja. Der böse Glaube „vererbt sich mit“. Der Nachfolger kann aber seine Haftung auf den Nachlass beschränken.


💡 5. Bezug zur Nachlasssache

Die Bösgläubigkeit muss nicht genau den Gegenstand betreffen, um den gestritten wird. Wenn der Besitzer denkt, er habe z. B. nur an einem bestimmten Gegenstand Besitzrecht, ist das nicht automatisch bösgläubig.

Wichtig ist: Die Bewertung erfolgt für den gesamten Nachlass.


🌟 Fazit: Bösgläubige müssen mit voller Haftung rechnen

SituationFolge
Positives Wissen oder grobe Fahrlässigkeit beim Besitzbeginn⚡ Schadensersatzpflicht
Spätere Kenntnis vom fehlenden Erbrecht⚡ ab Kenntnis Schadensersatzpflicht
Verzögerung der Herausgabe🔥 volle Haftung auch für Zufallsschäden

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