Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstrecker und § 181 BGB

Darf ein Testamentsvollstrecker Geschäfte mit sich selber machen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Darf ein Testamentsvollstrecker Geschäfte mit sich selber machen?

Das kommt darauf an.

Grundsätzlich ist es verboten.

Im Testament kann dies aber erlaubt werden. Dann muss dem Testamentsvollstrecker ausdrücklich gestattet werden, dass er Geschäfte mit sich selber machen kann, beispielsweise sich selber ein Haus verkaufen. In der Regel wird dies so ausgedrückt:

„Der Testamentsvollstrecker ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.“

Diese Formel kann sehr gefährlich sein.

 

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