Vermächtnisnehmer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Vermächtnisnehmer
Vermächtnisnehmer ist der aus einem Vermächtnis Begünstigte. Ein Vermächtnis wird in einem Testament oder Erbvertrag vom Erblasser angeordnet und berechtigt den Vermächtnisnehmer den vermachten Gegenstand zumeist vom Erben zu verlangen. Der Vermächtnisnehmer hat also aus einer Verfügung von Todes wegen einen Anspruch gegen den Erben auf Verschaffung des Vermächtnisgegenstandes. Er ist einem Angler vergleichbar, der seine Angel auswerfen muss, um den Fisch zu fangen.