Muss im Testament die Überschrift „Testament“ verwendet werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Villingen, Rottweil
Muss im Testament die Überschrift „Testament“ verwendet werden?
Nein. Überschriften wie „Mein Letzter Wille“, „Verfügung von Todes wegen“, „Verfügungen für mein Ableben“ etc. sind genauso gut. Streng genommen bedarf es nicht einmal einer Überschrift. Erforderlich ist allein, dass der Wille von Todes wegen zu verfügen zum Ausdruck kommt. Dies wird aber durch eine eindeutige Überschrift klar zum Ausdruck gebracht. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, es handele sich nur um den Entwurf eines Testaments. Ein Entwurf ist aber kein Testament.