Unauffindbar?

Das verschwundene Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Das verschwundene Testament

ist ein „Dauerbrenner“ im Erbrecht. Man weiß, dass die verstorbene Mutter ein Testament errichtet hatte, findet es aber nicht mehr. Hier gilt der Grundsatz: Das einmal errichtete Testament bleibt wirksam, auch wenn es (ohne Willen und Zutun der Mutter allerdings !) vernichtet wurde, verloren geht oder unauffindbar ist. In einem solchen Fall, können Errichtung und Inhalt des verschwundenen Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln (Kopie, Durchschrift, Abschrift, Zeugen) bewiesen werden. Es gilt dann, was im verschwundenen Testament angeordnet war.

 

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