Nachweis der Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Nachweis der Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments
1. An den Nachweis der formgerechten Errichtung und den Inhalt eines nicht auffindbaren Testaments sind strenge Anforderungen zu stellen.
2. Das Beweisangebot von Zeugen, die das Testament nicht gesehen haben, reicht in der Regel nicht aus.
Für Experten:
OLG München v. 22.04.2010 – 31 Wx 011/10 t –
ZErb 2010, 179