Kosten für Testament von Steuer absetzbar? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kosten für Testament von Steuer absetzbar?
Kann man Anwalts- oder Notarkosten, die bei der Testamentserstellung anfallen, von der Steuer absetzen?
Antwort:
Nein, denn die für das Testament entstehenden Kosten, sind Kosten der privaten Lebensführung. Private Lebensführungskosten können aber steuerlich nicht geltend gemacht werden. Anwalts- oder Notarkosten, die bei der Testamentserstellung angefallen sind, können daher nicht steuerlich abgesetzt werden.
Gut zu wissen:
Eine Frau machte in ihrer Einkommensteuererklärung knapp 500 Euro steuermindernd geltend. Grundlage war die Notarrechnung über eine Testamentserrichtung. Das Finanzamt lehnte ab – zu Recht. Das Gericht stellte klar:
Notarkosten im Zusammenhang mit dem Verfassen eines Testaments sind der privaten Lebensführung zuzuordnen.
(FG des Saarlandes; 13.02.2007; Az. 1 V 1336/06).
Das gilt übrigens auch für eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung.