Unser Sohn lebt in der Schweiz. Hat er nur 2000 Euro bei der Erbschaftsteuer frei?
Nein, wenn Sie in Deutschland leben und in Deutschland sterben, ist ihr Sohn unbeschränkt steuerpflichtig, hat aber auch einen unbeschränkten Steuerfreibetrag von 400.000 Euro je Elternteil.
Beschränkt Steuerpflichtige hatten früher nur einen Freibetrag von 2.000 Euro. Aber das gilt in Ihrem Fall ohnehin nicht.
Sollten Sie auf Ihren in der Schweiz lebenden Sohn ein Haus in Deutschland im Wert unter 400.000 Euro zu Lebzeiten übertragen wollen, fällt weder in der Schweiz noch in Deutschland Schenkungsteuer an. Nach Auskunft des Schaffhäuser Steuer- und Erbschaftsamt fällt in solchen Fällen in der Schweiz allerdings ein geringe Vermögenssteuer an, die bis zum Wert von 200.000 Euro Schweizer Franken 1 % beträgt und darüber hinaus gering ansteigt.