Die 10 größten Fehler beim Vererben: 3. Wahl der falschen Form

Die 10 größten Fehler beim Vererben: 3. Wahl der falschen Form

Die 10 größten Fehler beim Vererben: 3. Wahl der falschen Form

Privatschriftliches und notarielles Testament sowie notarieller Erbvertrag – das sind die Formen letztwilliger Verfügungen. Aber Vorsicht beim Erbvertrag! Verspricht z.B. ein Vater in einem solchen Vertrag seinem Sohn, dass dieser einmal sein Erbe wird, dann kommt der Vater ohne Zustimmung des Sohnes aus diesem Versprechen nicht mehr heraus. Das kann fatal sein, wenn der Sohn z.B. plötzlich zu Drogen greift oder seine Eltern nur noch mies behandelt. Erbvertrag also nur im Ausnahmefall.

Lesen Sie den Fehler 4

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren