Türkischer Ehepartner
Stirbt der türkischer Ehegatte in Deutschland, stellt sich die Frage, nach dem gesetzlichen Erbteil des länger lebenden Ehegatten, wenn kein Testament vorhanden ist. Erbt der verwitwete Ehepartner für das in Deutschland gelegene Immobilienvermögen des Verstorbenen nach dem Gesetz die Hälfte oder nur 1/4?
Wie so oft in der Juristerei lautet die Antwort:
Es kommt darauf an
Zunächst ist das deutsch-türkische Nachlassabkommen zu Rate zu ziehen. Dort ist geregelt, dass für den beweglichen Nachlass (Auto, Geld, Aktien) des Verstorbenen türkisches Erbrecht gilt. Dabei ist egal, ob es sich in Deutschland oder der Türkei befindet. Häuser hingegen werden nach dem Recht des Staates vererbt, in dem sie stehen. Ein in Deutschland stehendes Haus wird also nach deutschem Erbrecht vererbt; Häuser in der Türkei nach türkischem Erbrecht.
Für den unbeweglichen Nachlass (also Häuser und Grundstücke, die in Deutschland liegen) gilt also deutsches Erbrecht.
1/2 oder 1/4
Galt in der Ehe die deutsche Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehegatte neben Kindern 1/2. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde,
Wurde die Ehe aber in der Türkei geschlossen, galt für sie die türkische Errungenschaftsgemeinschaft. Dann erbt der überlebende Ehegatte nach dem Gesetz neben Kindern nur 1/4.
Zur Vertiefung: OLG Karlsruhe ZEV 2018, 331