Einkommen nach §§ 82, 85 SGB XII: Was wird angerechnet?
💰 Was gilt als Einkommen in der Sozialhilfe?
Der Einkommensbegriff nach § 82 SGB XII ist weit gefasst: Als Einkommen gelten alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, gleichgültig, woher sie stammen oder wie sie rechtlich einzuordnen sind. Dazu gehören z. B. Lohn, Rente, Mieteinnahmen, aber auch Sachleistungen wie freie Kost und Logis oder die Nutzung eines Pkw.
🚗 Beispiele für Einkommen
- 🍽️ freie Verpflegung (z. B. in Pflegeheimen)
- 🏡 mietfreie Unterkunft
- 🚗 kostenlose Pkw-Nutzung
- 🪚 Lotteriegewinne, Schenkungen
- 👚 Schmuck, Urlaubsreisen
- 💊 Schadensersatz für entgangene Nutzung bei Nießbrauch
Seit 2023/2024 sind Erbschaften, Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse nicht mehr als Einkommen zu werten, sondern als Vermögen.
🔐 Wann ist etwas kein Einkommen?
Nicht als Einkommen gelten:
- ❌ fiktives Einkommen (z. B. nicht ausgezahlter Unterhalt)
- ❌ Einkünfte, die rechtlich nicht zur Verfügung stehen (z. B. gepfändete Einkommensteile)
- ❌ bestimmte zweckgebundene Leistungen
Beispiele für nicht anzurechnende Einnahmen:
- 💼 Pflegegeld für Pflegebedürftige
- 🏳️ Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz
- 👤 Schmerzensgeld
- 🚒 Überbrückungsgeld nach dem Strafvollzugsgesetz
- 👩🎓 Einnahmen von Schülern unter 25 aus Ferienjobs
- 🌟 520€ monatlich für unter 25-Jährige bei Erwerbstätigkeit
- 🎁 Bis zu 3.000€ jährlich aus Ehrenamt / nebenberuflicher Tätigkeit
📊 Einkommen oder Vermögen? – Der Aggregatzustandswechsel
Es gibt Fälle, in denen Einkommen zu Vermögen wird oder umgekehrt. Einmalzahlungen werden zunächst als Einkommen behandelt, etwa bei:
- 💳 Nachzahlungen
- 🏦 Schenkung einer Immobilie
Was nach dem gesetzlich festgelegten Verteilzeitraum übrig bleibt, wird zu Vermögen. Umgekehrt gilt: Forderungen, die schon vor dem Antrag bestanden, sind Vermögen, deren spätere Auszahlung aber als Einkommen gewertet wird.
🌂 Bewertung von Sachbezug nach der SvEV (2024)
- 🍽️ Freie Verpflegung: 313 €/Monat (Frühstück 65 €, Mittag-/Abendessen je 124 €)
- 🏡 Unterkunft (inkl. Heizung/Strom): 278 €/Monat
- 📏 Freie Wohnung: ortsübliche Miete oder 4,89 €/qm (4,00 € bei einfacher Ausstattung)
📊 Fazit
Der Einkommensbegriff im SGB XII ist umfassend und weit gefasst. Durch zahlreiche gesetzliche Ausnahmen sowie die Entwicklung in der Rechtsprechung ist die genaue Einordnung oft schwierig. Besonders bei einmaligen Zahlungen, Schenkungen oder Sachzuwendungen empfiehlt sich fachkundiger Rat.