Was ist eigentlich der Fiskus? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg

Was ist eigentlich der Fiskus?

Fiskus meint korrekt den Staat in seiner Rolle als Wirtschafts- und privates Rechtssubjekt. Synonym spricht man von der öffentlichen Hand im Gegensatz zum Staat  in seiner Rolle als Hoheitsträger.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter „Fiskus“ allerdings oft ausschließlich die Finanzverwaltung verstanden, z.B. beim Sprichwort:

Was übrig lässt Christus, das holt der Fiskus.

Das Sprichwort zeigt im Grunde also eine nicht korrekte Verwendung des Begriffes, da diese im Steuer- und Abgabenwesen lediglich den hoheitlichen Aspekt eines Staates betrifft. Dies rührt von einer früheren juristischen Unterscheidung her, die heute nicht mehr getroffen wird.

Weiterhin gebräuchlich ist der Begriff Fiskus als Bezeichnung für den nicht hoheitlichen Teil der staatlichen Forstverwaltungen und deren Waldflächen.

Der Fiskus genießt folgende Privilegien:

Er hat ein

  • Recht auf das Vermögen aufgelöster Vereine
  • Recht auf herrenlose Grundstücke
  • Recht auf erbenlose Nachlässe
  • Gebührenfreiheit bei den Gerichten
  • Vorzugsrechte bei der Insolvenz

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