Nachlasssteuer
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was bedeutet „Nachlasssteuer“?
Die Erbschaftsteuer ist vor allem im angloamerikanischen Rechtskreis als Nachlasssteuer ausgestaltet. Bei Steuersystemen, die als Nachlassteuer ausgestaltet sind, wird der Nachlass als Ganzes versteuert. Im Prinzip handelt es sich um eine nachträglich Vermögensteuer auf das Vermögen des Erblassers.
In Deutschland ist die Erbschaftsteuer hingegen als Erbanfallsteuer ausgestaltet. Bei der Erbanfallsteuer wird das jeweils dem einzelnen Erben anfallende Erbe bzw. der Vermögenszuwachs des einzelnen Erben oder Vermächtnisnehmers etc. besteuert. Besteuert wird die dem einzelnen Erwerber durch den Erwerb von Todes wegen zuwachsende Steigerung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Die Erbanfallsteuer ist günstiger, weil sie aufgrund der Differenzierung in einzelne Erwerbe(r) eine bessere Berücksichtigung der Verwandtschaftsverhältnisse (je näher verwandt, desto weniger Steuern) und der Freibeträge (für den einzelnen Erwerber) ermöglicht.