Erbrecht: Schutz von Nießbrauchzuwendung während Ehe zur Alterssicherung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Pflichtteil: Nießbrauchzuwendung während Ehe zur Alterssicherung
Eine unbenannte ehebedingte Zuwendung wird im Erbrecht zum Schutz von Pflichtteilsberechtigten, Vertrags- und Nacherben wie eine Schenkung behandelt, soweit sie wie im Regelfalls als objektiv unentgeltlich erfolgt eingeordnet werden muss. Daran fehlt es, wenn sich die Zuwendung (hier: Nießbrach an Hausgrundstück) im Rahmen einer nach den konkreten Verhältnissen angemessenen Alterssicherung hält. Dabei sind die Lebensverhältnisse der Eheleute vor dem Erbfall mit denen des überlebenden Bedachten nach dem Erbfall zu vergleichen und ist zu bedenken, dass sich die Kosten für die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards auch im im Hinblick auf die Haushaltsführung nicht schlicht halbieren, wenn einer der Eheleute stirbt.
Für Experten:
OLG Schleswig v. 16.02.2010 – 3 U 39/09 –
ZEV 2010, 369
MDR 2010, 576
ZErb 2010, 148