Erbschaftsteuer: Kein Erlass bei insolvenzbedingter Veräußerung des Betriebs. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbschaftsteuer: Kein Erlass bei insolvenzbedingter Veräußerung des Betriebs
Der Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens ist kein sachlicher Grund für einen Erlass gemäß § 227 AO.
Für Experten:
BFH v. 04.02.2010 – Az.: II R 25/08 –
DStR 2010, 805