Erbschein bei deutsch-iranischem Erblasser für Ehefrau bei Heirat in Kalifornien. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Erbschein bei deutsch-iranischem Erblasser für Ehefrau bei Heirat in Kalifornien
Der Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge zugunsten der Ehefrau eines deutschiranischen Staatsangehörigen steht nicht entgegen, dass die der Form des Ortsrechts entsprechende Eheschließung in einem Drittstaat (hier: Kalifornien) im Iran nicht anerkannt wird.
Für Experten:
OLG München vom 01.02.2010 – 31 Wx 2010, Heft 3, VI