🧾 Wo bekomme ich die Geburtsurkunde meines Bruders – und warum ist sie so wichtig für den Erbscheinsantrag?
Im Erbscheinsverfahren ist die Geburtsurkunde eine zentrale Urkunde, um Verwandtschaftsverhältnisse nachzuweisen – gerade bei Geschwistern oder unehelichen Kindern. Doch woher bekommt man diese – und was muss man beachten?
📍 1. Wo beantrage ich die Geburtsurkunde meines Bruders?
✅ Beim Standesamt seines Geburtsortes.
Dort wird das Geburtenregister geführt, und dort kannst du eine Urkunde beantragen – auch als Bruder, wenn du ein „berechtigtes Interesse“ nachweist (z. B. durch den Erbscheinsantrag).
📬 Tipp: Viele Standesämter bieten Online-Formulare oder Anträge per E-Mail.
🧾 Kostenpunkt: ca. 10–15 € pro Urkunde.
📑 2. Welche Form der Geburtsurkunde wird im Erbscheinsverfahren verlangt?
Gerichte fordern meist die:
🔍 „Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil“
Diese enthält:
- ✔️ Die eigentlichen Geburtsdaten (Name, Datum, Eltern)
- ➕ Den sog. „Hinweisteil“ mit späteren Einträgen:
- Eheschließung
- Namensänderung
- Tod
- Berichtigungen
💡 Warum wichtig? Nur so erkennt das Nachlassgericht die Person eindeutig und vollständig.
⚖️ Sonderfall: AG Ottweiler, Beschluss vom 28.08.2018 – 15 VI 162/07
In diesem Fall wurde ein Erbschein erteilt – doch später stellte sich heraus, dass der angebliche „Sohn“ des Erblassers gar nicht dessen Kind war. Die Geburtsurkunde enthielt keinen Vaterschaftseintrag – lediglich eine Einbenennung nach § 1618 BGB, also ein Namenswechsel durch Heirat der Mutter mit dem Erblasser.
🚫 Ergebnis: Der Erbschein war unrichtig und wurde eingezogen.
👉 Das Gericht stellte klar:
- Die Geburtsurkunde allein reichte nicht als Nachweis der Vaterschaft.
- Es fehlte jede Feststellung nach § 1592 BGB (Vater kraft Ehe, Anerkennung oder gerichtlicher Feststellung).
- Eine Einbenennung ersetzt keine Vaterschaft!
🔴 Lehre aus dem Fall:
Wer als angeblicher Sohn einen Erbschein beantragt, muss mehr vorlegen als nur die Geburtsurkunde – wenn der Vater dort nicht eingetragen ist, kommt es auf andere Urkunden oder gerichtliche Entscheidungen an.
🧠 Was lernt man daraus?
🔸 Auch Geschwister oder Kinder müssen bei Zweifeln die richtige Urkunde in der richtigen Form vorlegen.
🔸 Die Geburtsurkunde mit Hinweisteil zeigt nicht nur, wer geboren wurde, sondern auch, wer als Eltern anerkannt oder ausgeschlossen ist.
🔸 Wenn kein Vater eingetragen ist, muss z. B. eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung (§ 1600d BGB) oder ein Anerkenntnis (§ 1592 Nr. 2 BGB) nachgewiesen werden.
📌 Fazit: So gehst du richtig vor
✅ Beantrage die beglaubigte Abschrift mit Hinweisteil beim Standesamt des Geburtsortes deines Bruders.
✅ Weise dein berechtigtes Interesse durch den Erbscheinsantrag nach.
✅ Lass im Zweifel prüfen, ob ein Vaterschaftsnachweis vorliegt, wenn der Vater nicht in der Urkunde genannt ist.
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