Erbteilung und Ausgleichung: Sind auch die Zinsen auszugleichen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Erbteilung und Ausgleichung: Sind auch die Zinsen auszugleichen?
Der Vater hat zwei Kinder, die beide zu gleichen Teilen Erbe werden. Ein Kind hat vor 20 Jahren einen Geldbetrag mit der Bestimmung vom Vater bekommen, dass er bei der Teilung auszugleichen sei. Jetzt verlangt das andere Kind bei der Teilung auch die Ausgleichung der Zinsen, die das beschenkte Geschwister erzielt hat. Zu Recht?
Nein. Zinsen bleiben bei der Ausgleichung außer Betracht. Aber der Kaufkraftschwung durch Inflation ist bei der Ausgleichung zu berücksichtigen. Wenn der Geldbetrag in 1980 sagen wir 100.000 DM war liegt er heute bei rund 100.000 Euro (!). Ich muss heute die doppelte Geldmenge aufwenden wie 1980, um das Gleiche kaufen zu können.