Bis wann muss ich die Erbschaftsteuer an das Finanzamt gezahlt haben? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Bis wann muss ich die Erbschaftsteuer an das Finanzamt gezahlt haben?
Die Steuer entsteht grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Sie ist also eigentlich sofort zur Zahlung fällig. Den genauen Zahlungstermin für die Erbschaft- und Schenkungssteuer erfahren Sie durch die Bekanntgabe im Steuerbescheid, z.B.:
„Bitte zahlen Sie spätestens am 10.03.2022 die Erbschaftsteuer in Höhe von Euro 201.801,86“.
Leider gewähren die Finanzämter selbst bei höchsten Beträgen keine sinnvoll verlängerten Zahlungsfristen, als hätte man z.B. einfach 200.000 Euro einfach so zu Hause in der Schublade liegen. In der Regel wird die Erbschaftsteuer zwei Wochen nach Eingang des Erbschaftsteuerbescheides zur Zahlung fällig gestellt.
Gut zu wissen
Wenn das Finanzamt Ihnen die Steuerschuld ganz oder teilweise stunden soll, müssen Sie als Schuldner diese Stundung beantragen. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit immer, man muss dem Finanzamt allerdings nachweisen, warum man nicht in der Lage ist gleich zu bezahlen. Wir machen nur Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht. Wir helfen Ihnen.