Europäische Erbrechtsverordnung für Auslandserbfälle

Europäische Erbrechtsverordnung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

Europäische Erbrechtsverordnung betrifft Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug

Europäische Erbrechtsverordnung

  • 450.000 Erbfälle
    Man schätzt, dass heute schon zehn Prozent aller Erbrechtsfälle in der Europäischen Union einen Auslandsbezug aufweisen. Das sind etwa 450.000 Erbfälle mit einem Nachlasswert von rund 120 Milliarden Euro. Die Europäische Erbrechtsverordnung  regelt für Todesfälle ab dem 17. August 2015 grenzüberschreitende Erbfälle.
  • Nachlass-Spaltungen
    Mit dem Preis der Aufgabe klarer Anknüpfungspunkte wie der Staatsangehörigkeit (bis 2015 bestimmte aus deutscher Sicht die Staatsangehörigkeit das Erbrecht) sollen jetzt sogenannte Nachlassspaltungen vermieden werden, bei denen z.B. ein Teil  des Nachlasses nach der Rechtsordnung des Landes A und der andere Teil des Nachlasse nach der Rechtsordnung des Landes B vererbt wird. Die Anknüpfung erfolgt jetzt entweder an das Aufenthaltsrecht oder das gewählte Heimatrecht des Erblassers.
  • Wohnort oder Heimatrecht
    Es gilt grundsätzlich das Erbrecht des Wohnortes des Erblassers (für den Deutschen in Spanien also das jeweilige spanische Regionalerbrecht) oder sein von ihm im Testament zu wählendes Heimatrecht (er muss also z.B. im Testament eine Rechtswahl treffen, dass das deutsche Erbrecht gelten soll).
  • Alte Testamente
    Alte Testamente auf Basis des bis 2015 geltenden Rechts müssen auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls den ab August 2015 geltenden Regelungen angepasst werden. Für deutsche Erblasser besteht zwar für vor dem 17. August 2015 nach deutschem Recht errichtete Testamente und Erbverträge eine Rechtswahlvermutung zugunsten des deutschen Rechts. Hier sollte aber Klarheit durch eine Rechtswahl im Testament geschaffen werden. Bei gesetzlicher Erbfolge gibt es keine Rechtswahlvermutung.
  • Mobilität
    Rechtsunsicherheit und bürokratischer Aufwand sollen durch die neue EU-Erbrechtsverordnung minimiert werden. Die Neuregelungen sollen künftig die grenzüberschreitende Nachlassplanung und die Durchführung von Erbsachen mit EU-Bezug erleichtern. Der zunehmenden Mobilität vieler Menschen soll Rechnung getragen werden, denn für viele gehört es heute zum Alltag sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen und dort eine Familie zu gründen, ein Haus zu kaufen oder Geld anzulegen.

 

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