Verzögerungsrüge bringt Finanzgerichte auf Trab
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Rottweil, Radolfzell, VS-Villingen
Finanzgerichte im Schneckentempo
„Wo der Fiskus als Kläger oder Beklagter auftritt, muss die Streitsache in Jahresfrist beendet sein, damit der einzelne wie der Fiskus nicht lange leide“, meinte schon Konstantin des Große (271 bis 337) in seiner Gesetzgebung.
Es wäre schön, wenn dieser Spruch über den Portalen der Finanzgerichte stünde. Ich habe dort vor 28 Monate ein Klage eingereicht und bis heute warten die Mandanten auf ein Tätigwerden des Gerichts. Schuld sind aber nicht die überlasteten Richter, sondern die Politiker, die nicht für eine ausreichende personelle Ausstattung der Gerichte sorgen. Dabei ist Recht eines der höchsten Güter einer Demokratie.
Verzögerungsrüge
Immerhin gibt es jetzt nach 30 Monaten die Verzögerungsrüge. Danach erhält der Mandant für jedes weitere Jahr der Verzögerung Schadensersatz in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr. Für das Verschulden der Politiker dürfen wir als Bürger dann wieder mit unseren Steuergeldern einstehen. Irgendwie ein komisches System.