Erbanteil am Grundstück verpfänden. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbanteil am Grundstück verpfänden
Wirtschaftlich betrachtet ist dies möglich. Sie verpfänden zwar aus juristischer Sicht den gesamten Erbanteil, aber die Eintragung eines Verpfändungsvermerks im Grundbuch des Nachlassgrundstücks ist zulässig, obwohl das Pfandrecht sich eigentlich nur auf den Erbanteil am gesamten Nachlass nicht aber auf das Grundstück als einzelnen Nachlassgegenstand bezieht. Will die Erbengemeinschaft dann später das Grundstück verkaufen, geht das nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers.
Die Verpfändung des Erbanteils bedarf der notariellen Beurkundung.