📅 Wenn Fristen auf Wochenenden oder Feiertage fallen: Was gilt vor Gericht?

✉️ Einleitung

Im Gerichtsverfahren gibt es viele Fristen: Fristen zur Klageerwiderung, zur Berufung oder zur Einlegung einer Beschwerde. Doch was passiert, wenn der letzte Tag einer solchen Frist auf einen Sonntag oder Feiertag fällt? Muss man dann am Sonntag arbeiten? Oder bleibt mehr Zeit?

⚖️ Die gesetzliche Grundlage: ZPO § 222

Die Antwort steht in § 222 der Zivilprozessordnung (ZPO). Dort heißt es:

Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Das bedeutet: Fällt der letzte Fristtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist nicht schon an diesem Tag, sondern erst am darauf folgenden Werktag um 24 Uhr.

🕰️ Beispiel

Ein Gericht setzt eine Frist bis zum 20. Juli 2025. Dieser Tag ist ein Sonntag. Nach § 222 Abs. 2 ZPO endet die Frist nicht am Sonntag, sondern am Montag, 21. Juli 2025 um 24 Uhr.

🤔 Welche Tage gelten als „allgemeine Feiertage“?

Nur gesetzliche Feiertage im jeweiligen Bundesland zählen. Der 24. und 31. Dezember sind keine Feiertage im Sinne des Gesetzes, auch wenn viele Kanzleien und Gerichte an diesen Tagen geschlossen sind.

🌎 Wo gilt welcher Feiertag?

Wichtig ist, wo das Gericht sitzt, nicht wo Ihre Kanzlei ist. Beispiel: Wenn das Gericht in Bayern liegt und dort Feiertag ist, gilt die Fristverlängerung – auch wenn Ihre Kanzlei in Baden-Württemberg liegt und dort kein Feiertag ist.

⏱️ Sonderfall: Stundenfristen

Fristen, die nach Stunden berechnet werden (z. B. bei einstweiligen Verfügungen oder Wechselklagen), sind besonders streng. Hier gilt: Sonn- und Feiertage sowie Samstage werden überhaupt nicht mitgerechnet. Fällt eine solche Frist auf einen Sonntag, läuft sie am nächsten Werktag zur selben Uhrzeit ab.

📄 Wie rechnet man Fristen richtig?

Die Frist beginnt am Tag nach dem fristauslösenden Ereignis (z. B. der Zustellung). Der Zustellungstag selbst zählt nicht mit. Beispiel:

  • Urteil zugestellt am 17. Juni
  • Berufungsfrist: 1 Monat
  • Fristende: 17. Juli, 24 Uhr (es sei denn, es ist ein Sonntag → dann 18. Juli)

🔒 Sicher ist sicher: Schriftsätze rechtzeitig einreichen

Selbst wenn die Frist bis 24 Uhr läuft, sollten Sie Schriftsätze nicht auf den letzten Drücker einreichen. Postlaufzeiten, Störungen bei der Übertragung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) oder eine technische Panne können zur Fristversäumung führen.

✅ Fazit

  • Fristende an einem Sonntag oder Feiertag? → Frist verlängert sich automatisch bis zum nächsten Werktag.
  • Feiertag am Gerichtsort ist entscheidend.
  • Bei Stundenfristen: Feiertage und Wochenenden werden gar nicht mitgezählt.

📆 Unser Tipp:

Markieren Sie sich alle Fristenden mit Kalender-Alarm und prüfen Sie rechtzeitig, ob der letzte Tag ein Werktag ist.


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