Was wird nach der Scheidung aus unserem Berliner Testament? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was wird nach der Scheidung aus unserem Berliner Testament?
Mit der Scheidung enterben Sie Ihren Ehegatten. Aber passen Sie auf: Die Scheidung führt erst dann zur beiderseitigen Enterbung, wenn sie rechtskräftig ist. Bis dahin führt der Scheidungsantrag des einen Ehegatten zwar zur Enterbung des anderen Ehegatten, wenn die Scheidung später ausgesprochen wird oder hätte ausgesprochen werden müssen. Stirbt aber während des Scheidungsverfahrens der andere Ehegatte, der keinen eigenen Scheidungsantrag gestellt hat, wird er noch vom anderen Ehegatten beerbt.
Fazit:
Es sollten immer beide Ehegatten während des Scheidungsverfahrens den Scheidungsantrag stellen.