Was wird nach der Scheidung aus unserem Berliner Testament?

Scheidung und Berliner Testament

Was wird nach der Scheidung aus unserem Berliner Testament? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was wird nach der Scheidung aus unserem Berliner Testament?

Mit der Scheidung enterben Sie Ihren Ehegatten. Aber passen Sie auf: Die Scheidung führt erst dann zur beiderseitigen Enterbung, wenn sie rechtskräftig ist. Bis dahin führt der Scheidungsantrag des einen Ehegatten zwar zur Enterbung des anderen Ehegatten, wenn die Scheidung später ausgesprochen wird oder hätte ausgesprochen werden müssen. Stirbt aber während des Scheidungsverfahrens der andere Ehegatte, der keinen eigenen Scheidungsantrag gestellt hat, wird er noch vom anderen Ehegatten beerbt.

Fazit:

Es sollten immer beide Ehegatten während des Scheidungsverfahrens den Scheidungsantrag stellen.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren