Frist für die Anfechtung eines Testaments. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Innerhalb welcher Frist muss die Anfechtung eines Testaments erfolgen?
Innerhalb einer Frist von einem Jahr seit Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Nach Ablauf von dreißig Jahren seit dem Erbfalls ist die Anfechtung ausgeschlossen.