Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Ist das Testament ein einseitiges Rechtsgeschäft?
Ja.
Rechtsgeschäfte
sind private Willenserklärungen, die auf die Begründung, Veränderung oder Aufhebung von Rechtsverhältnissen gerichtet sind.
Einseitige Rechtsgeschäfte
sind solche, die nur die Willenserklärung e i n e r Person erfordern.
Dabei sind streng einseitige Rechtsgeschäfts solche, die mit der Äußerung des Willens wirksam werden, wie z.B. das Testament oder die Auslobung.
Da das Testament eine einseitige Willenserklärung ist, kommt es bei seiner Auslegung nur auf den Willen des Erklärenden an, nicht auch wie eine Erklärungsempfänger die Willensäußerung verstehen durfte.