Kann ich mein Erbe mit Bedingungen versehen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ich mein Erbe mit Bedingungen versehen?
Frage:
Ich will, dass meine Sekretärin von mir 20.000 Euro erbt, aber nur dann wenn sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat. Geht so was?
Antwort:
Sicher. Das Gesetz bestimmt in
§ 2074 BGB Aufschiebende Bedingung
Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt.
Sie könnten z.B. verfügen:
„Sobald meine Angestellte A das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat, erhält sie ein Geldvermächtnis in Höhe von 20.000 Euro. Es handelt sich um ein Verschaffungsvermächtnis.“
Es handelt sich hierbei um eine aufschiebend bedingte Zuwendung. Sie gilt nach dem Gesetz im Zweifel nur, wenn ihre Sekretärin den Eintritt der Bedingung (Renteneintrittsalter) erlebt.