Gründe, warum im Erbrecht so gestritten wird. Erbenstreit: Verdacht der Testamentsfälschung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Zehn Gründe, warum im Erbrecht so gestritten wird: Grund 3
3. Fälschungen
Wer hat das Testament wirklich geschrieben? Der Vorwurf der Fälschung wird immer wieder erhoben, weil sich mancher nicht vorstellen kann, enterbt worden zu sein. In der Tat kommen Fälschungen vor, vor allem nachträgliche Einschübe. Ganz schlau war einer, der beizeiten auch gleich das von der Erblasserin angeblich geschriebene Vergleichsmaterial gefälscht hatte. Aber man kam ihm auf die Schliche. Fälschungen werden von Schriftsachverständigen überprüft. In der Regel erfolgt dies durch Schriftsachverständigengutachten, die vom Nachlassgericht in einem Erbscheinsverfahren eingeholt werden. Es kann aber bei einem Prozess vor dem Streitgericht auf Feststellung der Nichtigkeit des Testaments der Fall sein. Eine Schriftsachverständige hat mir einmal berichtet, dass ungefähr 1/3 der auf ihrem Tisch landenden Testamente gefälscht seien. Wenn also der Verdacht besteht, dass ein Testament gefälscht ist, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass der Verdacht zutrifft bei etwa 30 Prozent.