Kann ich von meinen Großeltern was erben? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ich von meinen Großeltern was erben?
Frage:
Ich möchte gerne wissen, ob ich von meinem Großvater väterlicherseits etwas nach dem Gesetz erben kann, wenn meine Eltern noch leben?
Antwort:
Nein, das ist nicht der Fall. Bei der gesetzlichen Erbfolge schließen die näheren Abkömmlinge die entfernteren Abkömmlinge von der Erbfolge aus. Mit anderen Worten, wenn ihr Vater noch lebt können sie ihre Großeltern väterlicherseits nicht beerben. Ihr eigener Vater schließt sie als Enkel des Erblassers von der Erbfolge aus.
Nur wenn ihr Vater selber vor dem Großvater versterben würde, können sie nach dem Gesetz Erbe ihres Großvaters werden. Dann wird ihr Vater durch seine eigenen Kinder ersetzt und die Enkelkinder treten an seine Stelle. Sie erben dann zusammen mit ihren Geschwistern oder wenn sie ein Einzelkind sind alleine an Stelle ihres Vaters dessen Erbteil.
Wenn ihr Großvater Sie bedenken will, kann er dies sicherstellen, in dem er sie in einem Testament als Erbe oder Vermächtnisnehmer einsetzt.