Kann ich zukünftige Enkelkinder mit einem Vermächtnis bedenken?

Enkel und Erbschaftsteuer
Enkel und Erbschaftsteuer

Zukünftige Enkelkinder mit einem Vermächtnis bedenken. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kann ich zukünftige Enkelkinder mit einem Vermächtnis bedenken?

Frage:

Ich hoffe, dass ich noch weitere Enkelkinder bekommen. Allen bereits lebenden Enkelkindern habe ich ein Geldvermächtnis über 10.000 Euro im Testament ausgesetzt. Geht das auch für die Enkelkinder, die noch geboren werden und auch für solche, die nach meinem Tod geboren werden?

Antwort:

Ja, das geht. Sie können auch eine noch nicht gezeugte Person als Vermächtnisnehmer in ihrem Testament bedenken. Das Vermächtnis fällt dem noch nicht erzeugten Enkel dann im Moment seiner Geburt an. Wird das Enkelkind nicht innerhalb von 30 Jahren nach ihrem Tod gezeugt, entfällt das Vermächtnis.

 

 

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