Keine Erbschaftsteuer wegen Vermögensverfall des Vermächtnisschuldners?

🔍 Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg


Kein Erlass der Erbschaftsteuer trotz Vermögensverfalls

📜 Das Finanzgericht Münster hat mit rechtskräftigem Urteil vom 29.05.2008 entschieden:

➡️ Ein Erlass der Erbschaftsteuer nach § 23 ErbStG ist bei einer Leibrente nicht möglich, wenn der Vermächtnisverpflichtete nachträglich in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
➡️ Auch wenn die Summe der bereits entrichteten Jahressteuerbeträge höher ist als die Steuer bei einer Einmalzahlung, bleibt die Steuerpflicht bestehen.


🧑‍⚖️ Hintergrund des Falls

  • 👩‍💼 Die Klägerin erhielt ein Vermächtnis, das unter anderem aus einer wertgesicherten Leibrente bestand.
  • 🏛️ Das <strong>Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer als Jahressteuer<span> fest (§ 23 ErbStG), wie von der Klägerin beantragt.
  • 💸 Nachdem der Vermächtnisverpflichtete finanziell insolvent wurde, erhielt die Klägerin ab 2005 keine weiteren Rentenzahlungen.
  • 📩 Sie stellte daraufhin einen Antrag auf Erlass der Jahressteuer 2005 und 2006, der jedoch abgelehnt wurde.

⚠️ Gerichtliche Entscheidung

✅ Das Finanzgericht Münster bestätigte die Ablehnung:

  • ✔️ Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Stichtagsprinzip.
  • ✔️ Spätere finanzielle Verluste des Erben oder Vermächtnisnehmers führen nicht zu einer nachträglichen Steuerermäßigung.
  • ✔️ Die Stundung der Steuer dient nur der zeitlichen Streckung, ändert aber nichts an der ursprünglich festgesetzten Steuerpflicht.

📌 Fazit:

  • Ein nachträglicher Vermögensverfall des Vermächtnisverpflichteten befreit nicht von der Steuerpflicht.
  • Wer eine </span>Jahresversteuerung gemäß § 23 ErbStG wählt, sollte bedenken, dass eine spätere finanzielle Verschlechterung der Vermögenslage keinen Einfluss auf die Steuerpflicht hat.
  • Stichtagsprinzip bedeutet: Die Steuerlast wird zum Zeitpunkt des Erbanfalls festgelegt und bleibt verbindlich.

📢 Tipp:

Lassen Sie sich im Vorfeld gut beraten, ob eine Jahresversteuerung die richtige Wahl ist oder eine Einmalbesteuerung vorteilhafter wäre.

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